IMMER EINEN NOTARZT NACHFORDERN!?

Bildquelle: http://www.dbrd.de

Diese Empfehlung des DBRD ist die Konsequenz nach der Entlassung eines BRK-Rettungsassistenten in Bamberg nach Anlage einen iv-Zuganges, Verabreichung von Volumen und Belassen einer Patientin zu Hause.

Was ist passiert??

Ein Überblick:

Der vieldiskutierte erste Beitrag des DBRD:

Stellungnahme des BRK:

Kommentar von Rettungsfachpersonal:

Posted by Rettungsfachpersonal on Friday, May 4, 2018

Eine erste rechtliche Einschätzung von RA Steenberg (als PDF):
https://www.med-recht.com/2018/05/03/kündigung-aufgrund-i-v-zugang-stellungnahme/

Lokalnachrichten von Reporter-2 (mit einigen ziemlich widersprüchlichen Fakten zum DBRD-Beitrag): http://reporter-24.com/2018/05/infusion-gelegt-bamberger-rettungsassistent-wird-entlassen/

Eine recht entspannte, zurückhaltende Stellungnahme der Kanzlei Spengler & Kollegen:

… und eine erneute Stellungnahme des DBRD, bei dem einige Inhalte korrigiert bzw. nachgeschärft wurden.

 

Wir meinen:

Wenn jetzt aus Trotz oder aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen zu beinahe jedem Einsatz ein Notarzt nachgefordert wird, ist der Notarzt evtl nicht verfügbar, wenn er mal WIRKLICH gebraucht wird.

Zum Schutz des Personals muss jetzt unbedingt und dringend Rechtssicherheit hergestellt werden – die Politik und ÄLRD sind am Zug!

Wir haben vielerorts hochqualifizierte, motivierte nichtärztliche und ärztliche Kollegen im Rettungsdienst und die möchten nur eines: Mit ihren über Jahre erlernten Kompetenzen Patienten in Notlagen bestmöglich versorgen.

Das muss das Ziel sein – mit klarem rechtlichem Rahmen.

Nichtärztliches und ärztliches Personal sollte gemeinsam für gute Bedingungen kämpfen statt sich auf Konflikte untereinander einzulassen.

Was denkt ihr?

Autor: Philipp Gotthardt

Ich bin begeisterter Notfallmediziner aus Nürnberg. Ich arbeite in der Notaufnahme, Intensivstation und als Notarzt sowie ärztlicher Dozent und versuche mich mit Nerdfallmedizin an der FOAMed Welt zu beteiligen.

6 Gedanken zu „IMMER EINEN NOTARZT NACHFORDERN!?“

  1. -Hier die Frage schon, hat der Pat. die Infusion benötigt (Vollelektrolytlösung ist auch ein Medikament) oder hätte man es auch mit weniger Invasiven Maßnahmen lösen können-

    Bei uns ist es (zur Zeit) so geregelt:
    Sollte ein Patient ein Medikament “egal welches” dringend benötigen, ist der Notarzt nach zu fordern.
    Steht dieser nicht zur Verfügung, weil er z.B. in einem anderen Einsatz ist oder wie es schon mal “öfters” vorkommt das kein NA Dienst hat…. und der nächste NA 30km oder mehr entfernt ist, der Patient das Medikament aber benötigt. Muss der Patient nach der Gabe des Medikament durch den RA/NFS einen Arzt vorgestellt werden. (zum Beispiel den diensthabenden Arzt in der Notaufnahme.)

    Wir dürfen bei uns keinen Patienten selbstständig vor Ort belassen, wenn er ein Medikament bekommen hat!

    Beste Bsp. Patient mit bekannter Diabetes; Unterzuckert; Angehörige vor Ort; Monitoring beim Patient ohne Auffälligkeiten; Patient bekommt Glucose i.v. ;Patient erholt sich rasch und ist wieder völlig klar…möchte nicht mit ins KH…muss er eigentlich auch nicht wenn er zu Hause oder im Pflegeheim unter Aufsicht ist (WICHTIG).
    Dann müssen wir vor Ort warten bis der NA frei ist oder von sonst woher zum Einsatzort kommt.
    Dieser entscheidet dann ob ein Transport durchgeführt werden muss bzw. ob es ein BVO (Behandlung Vor Ort) wird.

    Was bei den oben genannten Beispiel doch sehr schade ist, dass man uns so etwas nicht zutraut.

    LG Micha

  2. Na ja, also eine Infusion anlegen und zuhause lassen, geht einfach nicht. Punkt.
    Ein erfahrener RA sollte das Wissen.

    1. Diese Meinung kann man vertreten – OK – ist uns ja seit Jahrzehnten von bestimmten Ärzten und Rechtsinterpretatoren so eingesungen worden – Heilpraktikergesetz – blabla… Aber ist das wirklich ein Entlassungsgrund (by the way – ich bin Arbeitgeber im RD) ?
      Im Rahmen der Umstrukturierung des Gesundheitswesen ist es abzusehen, dass so ein Kollege in ein paar Jahren für sein Handeln gelobt wird.
      Will eigentlich nur sagen:Die Rahmenbedingungen taugen nicht mehr – das MUSS alles angemessen modernisiert werden.

    2. Warum sollte das nicht gehen?? Jeder sollte in der Lage sein, seine und die Situation des Patienten einschätzen zu können. Aufklärung bei voller Einwilligungsfähigkeit und fertig. PUNKT

  3. Ein spezieller Fall – aber mal ehrlich, wenn wir alle RettAss und NotSan, die so oder ähnlich gehandelt haben entlassen, dann haben wir ein Problem. Warum auch? Hier wurde doch umsichtig und verhältnismäßig gearbeitet. Wäre es nur eine Untersuchung (sorry dürfen wir ja vielleicht gar nicht , also besser Patientencheck) mit Beratung ohne Elektrolytlösung gewesen, dann wäre alles prima? Achso ich vergaß: Wir dürfen oder sollen ja keine Diagnosen stellen…. Ihr seht, liebe Mitstreiter es wird wirklich Zeit hier das Fachpersonal zu unterstützen und nicht unnötig zu treten. Wir haben doch wirklich andere Probleme im RD in Deutschland. Oder irre ich mich?

  4. Der Satz „Zum Schutz des Personals muss jetzt unbedingt und dringend Rechtssicherheit hergestellt werden – die Politik und ÄLRD sind am Zug!“ trifft den Nagel eigentlich so ziemlich auf den Kopf; mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen bzw. wurde im Text bereits dargestellt.

Kommentar verfassen