Krankenhausreform – ein Überblick und Details der Experten

“Das System ist krank!” – ein Satz, den wir täglich in den Gesprächen im Rettungsdienst, in den Notaufnahmen und aktuell besonders in den Kinderkliniken hören. Ökonomische Fehlanreize kollidieren mit privatwirtschaftlicher Gewinnmaximierung, schlechte Arbeitsbedingungen und unterbezahltes-überfordertes Personal mit bizarren Diskussionen über “Unrentabilität” z.B. der Notfallversorgung oder der gesamten Kindermedizin.

Kürzlich wurde mit der Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung unter dem Thema “Weniger Ökonomie, mehr Medizin” veröffentlicht: Link zur Pressemeldung des BMG und Download der Stellungnahme

Überblick

Was würden diese Vorschläge insbesondere für “unsere” Bereich der Notfall- und Intensivversorgung bedeuten? Hier einige interessante Aspekte im Überblick:

  • Grundsätzlich sollen Kliniken in 3 Stufen (“Levels”) eingeteilt werden:
    Level 3: Maximalversorger und Universitätskliniken (Level 3 U)
    Level 2: Regel- und Schwerpunktversorger
    Level 1: Unterteilung in Notfallversorgende Basisversorger (Level 1n) und ein neues Konzept von “Level 1i”: Integrierte Ambulant/stationäre Einrichtungen, die v.a. Akut-Pflegebetten anbieten und auch pflegerisch geleitet werden können – hier wurden z.B. ein Konzept wie Advanced Nurse Practicioners erwähnt).
  • Generell wird die Krankenhausfinanzierung (exakt: Finanzierung der Krankenhaus-Betriebskosten, denn die Investitionskosten z.B. Gebäude/Großgeräte liegt auch weiterhin in den Händen der Länder) von einer beinahe vollständige auf Fallpauschalen/DRGs (“Fallzahl”) basierender Finanzierung auf eine kombinierte Vergütung aus 40% “Vorhaltepauschalen” und 60% Fallpauschalen umgestellt.
  • Für die Notfallversorgung und Intensivmedizin sowie Neonatologie und Geburtshilfe soll zukünftig die überwiegende Summe der Betriebskosten (60%) über Vorhaltepauschalen und nur 40% über Fallpauschalen abgerechnet werden. Kliniken der Stufe Level1i werden vollständig über Tagespauschalen und nicht über DRG finanziert.
  • Für Kliniken der höchsten Versorgungsstufe 3 wird u.a.
    eine 24h-FA-Präsenz in den Bereichen Innere Medizin, Chirugie, Intensivmedizin und Notfallmedizin vorausgesetzt, für den Bereich Intensivmedizin dazu mindestens 40 betreibbare Intensivbetten (davon mind. 20 “High-Care” Betten)
  • Abkehr von “Alle machen Alles”: Spezialisierte Erkrankungen bzw. spezielle Behandlungen sollen in nur in erfahrenen, spezialisierten Zentren versorgt werden (sog. “Leistungsgruppen”), z.B. ECMO-Therapie nur im Level 3 oder onkologische Therapien nur in zertifizierten onkologischen Zentren.
  • Die Festlegung der Versorgungsstufen erfolgt pro Standort (max. Umkreis 5km), d.h. auch große Kliniken mit mehreren Standorten, die formal “ein Klinikum” sind, werden hinsichtlich der Levels zukünftig unterschiedlich bewertet und vergütet.

Grafik zu Versorgungsstufen / Levels. Quelle: Dritte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung: Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung vom 6.12.2022

Kurz gesagt: Wenn diese Vorschläge umgesetzt werden, wäre dies ein radikaler Wandel im Krankenhausbereich, einzelne Aspekte z.B. klare Mindest-Strukturvorgaben für die verschiedenen Levels und die Vorhaltepauschale v.a. für die Notfallmedizin stimmen uns vorsichtig optimistisch.

Mehr Details!

Im Deutschlandfunk wurden wichtige Aspekte der geplanten Reform gut zusammengefasst.

Einen tollen Überblick gibt es vor allem in der brandaktuellen Webinar-Serie der DGIIN mit den Mitgliedern der Kommission Prof. Busse und Prof. Karagiannidis:

Teil 1: Ausgangslage inkl. wichtige Punkte zum DRG-System:

Teil 2: Die konkreten Reformvorschläge:

Teil 3: Vorhaltepauschalen und DRG-System:

Bundespressekonferenz vom 6.12.2022:

Autor: Martin Fandler

I like EM, critical care, prehospital EM, medical education and #FOAMed too.

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